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Was ist eigentlich...


Willkommen in der Rubrik "Was ist eigentlich..."!

Hier finden Sie Informationen, Erklärungen und Wissenswertes zu Begriffen aus Medien, Entertainment, Event und Kommunikation.



Was macht der Arbeitskreis Hörbuchverlage?

Der Arbeitskreis Hörbuchverlage bündelt die Interessen der Hörbuchverlage - vom Marktführer bis zum Einpersonenlabel. Die zentrale Aufgabe liegt darin, das Medium Hörbuch auf alle erdenkliche Weise vorwärts zu bringen.

Hauptziele und Aufgaben:
- Hilfestellung im Bereich Rechte/Lizenzen: Musterverträge, Checklisten
- Aktivitäten im Bereich Vertrieb/Marketing: Werbeaktionen, Preise, Messen etc.
- Lobby-Arbeit: Branchenkonditionen, Empfehlungen
- Erfahrungsaustausch, Best Practice
- Marktforschung
- Dialog, Austausch und Vergleich mit dem Ausland
*Quelle: boersenverein.de

Zur offiziellen Website des Arbeitskreis Hörbuchverlage

 

Was macht die Gema?
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Die GEMA - in Langfassung"Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten.
Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen der Satzung und aus den Berechtigungsverträgen, die wir mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschließen. Die uns zur kollektiven Verwertung übertragenen Rechte und Ansprüche sind im GEMA-Berechtigungsvertrag festgelegt. Wir verstehen unseren in der Satzung festgelegten Zweck in einem weiten Sinn:
Dazu gehört u. a. auch, sich national, innerhalb der EU und auch international für die Rechtsfortbildung des Urheberrechts einzusetzen, das die wirtschaftliche Kehrseite des geistigen Eigentums bildet, ohne die der schöpferische Mensch seine Kreativität nicht entfalten kann. Insofern sind wir nicht nur eine Inkassoorganisation, sondern auch eine Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen.
*Quelle: Gema.de

Zur offiziellen Website der Gema 

 

Was macht die GVL?
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH

Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V..
Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label.
Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten.
*Quelle: gvl.de

Zur offiziellen Website der GVL


 

Was macht die VG Wort?
Verwertungsgesellschaft Wort - Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

VG Wort ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und weitergibt. Wir unterscheiden bei Urhebern und Verlagen, die einen Wahrnehmungsvertrag mit uns abgeschlossen haben zwischen "Wahrnehmungsberechtigten " und "Mitgliedern". Wer nachweislich Inhaber von Urheberrechten und Nutzungsrechten an Sprachwerken ist, kann der VG WORT die Wahrnehmung der von ihr jeweils satzungsgemäß wahrzunehmenden Rechte anvertrauen. Hierüber wird ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen, der den Antragsteller zum Wahrnehmungs- berechtigten macht. Der Wahrnehmungs- berechtigte kann sich um die Aufnahme als Mitglied bewerben, wenn er mindestens drei Jahre Wahrnehmungsberechtigter ist.
*Quelle: vgwort.de

Zur offiziellen Website der VG Wort
 

   

Was macht die VG Bild - Kunst?
Verwertungsgesellschaft Bild - Kunst

Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte.
Sie nimmt für ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann.
Sie hat folgende Aufgaben:
* Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben (z.B. Privatkopievergütung, Pressespiegel etc.)
* Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten (z.B. Folgerechte, Reproduktionsrechte bildender Künstler)
* politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes (z.B. Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, Abschluss von Gesamtverträgen)

Davon profitieren Urheber wie Nutzer gleichermaßen. Der Urheber, weil er als Einzelner seine Rechte häufig nicht wirkungsvoll verteidigen kann und die Nutzer, weil sie aus einer Hand sämtliche notwendigen Rechte erwerben können.
*Quelle: bildkunst.de

Zur offiziellen Website der VG Bild - Kunst

  

Was macht die VG Musikedition?
Verwertungsgesellschaft - Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Die VG Musikedition ist eine urheberrechtliche Verwertungs-gesellschaft. Sie nimmt im Auftrag ihrer Mitglieder (das sind Verleger, Komponisten, Textdichter und Herausgeber) als staatlich anerkannte Treuhänderin verschiedene Nutzungsrechte wahr. Die Mitglieder der VG Musikedition schaffen geistiges Eigentum. Ihre Kreativität zu schützen und den Anspruch auf angemessene Vergütung durchzusetzen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der VG Musikedition. Als Verwertungsgesellschaft unterliegt die VG Musikedition der Aufsicht und der Kontrolle des Deutschen Patent und Markenamtes. Die Mitgliederversammlung, das höchste Organ der Verwertungsgesellschaft, wählt den Vorstand und verschiedene Experten in einzelne Fachausschüsse, die den Vorstand in allen relevanten Fragen beraten. Zur Führung der Geschäfte beruft der Vorstand einen Geschäftsführer. 
*Quelle: vg-musikedition.de

Zur offiziellen Website der VG Musikedition
  
  
  

Was macht die VFF?
Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten

Gegenstand des Unternehmens ist die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich für Hersteller von Filmen und Laufbildern (z.B. für Kino-, Fernseh- und AV-Zwecke), von Synchronisationen sowie für Sendeunternehmen und deren Werberundfunkgesellschaften aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an die Berechtigten. Die Gesellschaft nimmt die Rechte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sowie der privaten Fernsehveranstalter RTL, SAT 1, Pro 7, DSF, VOX, RTL 2, Kabel 1 wahr.
*Quelle: vffvg.de

Zur offiziellen Website der VFF
 

  

Was macht die GWFF?
Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH

Die GWFF, Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH, ist eine nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom Deutschen Patent- und Markenamt zugelassene Verwertungsgesellschaft. Sie wurde 1982 von Film- und Fernsehproduzenten mit dem Ziel gegründet, die ihnen und Filmurhebern durch das Urhebergesetz zugewiesenen Vergütungsansprüche bei Vervielfältigungen und Zweitnutzungen zu verwalten und geltend zu machen.

Warum gibt es die GWFF und was tut sie?
Die Produzenten, Filmurheber und Schauspieler können - angesichts der durch die technische Entwicklung bedingten vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten - die Rechte an ihren Film- und Fernsehwerken häufig nicht mehr selbst geltend machen, da ihnen oft der Überblick fehlt, wo und durch wen ihre Werke genutzt werden. Darüber hinaus können nach dem Deutschen Urhebergesetz bestimmte Vergütungsansprüche, z.B. für die Leerkassetten- und Geräteabgabe (§ 54 UrhG) oder das Vermieten und Verleihen von Videokassetten (§ 27 UrhG), nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Aber auch für diejenigen, die diese geschützten Werke nutzen wollen, ist es nicht zumutbar, die Berechtigten am Film ausfindig zu machen und mit jedem einzeln über eine Rechteeinräumung zu verhandeln.
Aus diesem Grunde haben die Urheber und Leistungsschutzberechtigten ihre Rechte Verwertungs- gesellschaften übertragen, d.h. Organisatoren, die dann in der Lage sind, die notwendige Erlaubnis nicht nur für ein einzelnes Werk, sondern für ein umfassendes Repertoire zu erteilen, öffentliche Veranstaltungen zu überwachen und die vereinbarten Vergütungen einzuziehen.
Die GWFF bezieht von denjenigen, die das geistige Eigentum der Produzenten und Filmurheber nutzen, Vergütungen und verteilt diese Gelder an diejenigen, denen es zusteht. Sie fungiert demnach als Treuhänder.
*Quelle: gwff.de

Zur offiziellen Website der GWFF
 

   

Was macht die VG Media?
Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH  

Gegenstand der VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urherber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH ist die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urherberrechtsgesetz für Medienunternehmen ergeben sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an die Berechtigten. 
*Quelle:vgmedia.de

Zur offiziellen Website der VG Media
  

   

Was macht die IVW?
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern 

Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW
Seit 1949 ermittelt und prüft die IVW neutral und objektiv die Verbreitung von Werbeträgern. Sie liefert mit ihren Arbeitsergebnissen zuverlässige Daten für Verbraucher, professionelle Werbungtreibende und für den Leistungswettbewerb der Medien untereinander. Damit haben sich Medienanbieter, Werbungtreibende und Werbeagenturen ein effektives Kontrollsystem geschaffen, das unter ihrer gemeinsamen Aufsicht steht.
*Quelle: ivw.de

Zur offiziellen Website der IVW

     

Was macht die FSK?
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme, Videokassetten und sonstige Bildträger (z.B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Die FSK befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
*Quelle: fsk.de

Zur offiziellen Website der FSK


  

Was ist die KSK?
Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse, eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes, führt das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) durch. Sie ist Teil der Bundesverwaltung, hat ihren Sitz in Wilhelmshaven und ist bundesweit zuständig. Zur Durchführung der Künstlersozialversicherung wurde die Künstlersozialkasse geschaffen. Mit ihr steht den Kunstschaffenden, Publizisten und ihren Verwertern ein kompetenter Partner in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung zur Seite. Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Zum anderen zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein.
*Quelle: Kuenstlersozialkasse.de

Zur offiziellen Website der KSK


  

Was sind die Musikcharts?

Die offiziellen Musikcharts werden seit 1977 im Auftrag der Musikindustrie erhoben. Ermittelt werden die Musikcharts von Medie Control. Eine sehr große Auswahl an Händlern ist an das System PhonoNet angeschlossen, mittels dem die Verkäufe ermittelt, analysiert und dokumentiert werden. Da es sich um Deutschland um reine Verkaufscharts handelt, ist dies die Grundlage der Charts.

Erhoben werden jeweils diese Charts:
TOP-100-Single-Charts
TOP-100-Longplay-Charts
TOP-30-Compilation-Charts
Top-100-Download-Charts

Hinzu kommen noch diverse Spezial-Charts, so z.B.:
Dancecharts
Klassikcharts
Jazzcharts
Schlagercharts
Musik-DVD-Video-Charts

Seit 2007 werden auch Titel für die Single-Charts gezählt, die nur als Downloads verkauft werden.

Einen Überblick über die Charts finden Sie auf ComeUnited.Com. mehr

Zur offiziellen Website des Bundesverbandes Musikindustrie

 
 

Was macht die Initiative Musik?

Die Initiative Musik gGmbH ist eine Fördereinrichtung der Bundesregierung für die Musikwirtschaft in Deutschland. Sie wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA/GEMA Stiftung.
Gemeinsam mit der Musikindustrie werden jährlich mehr als 1 Mio. EUR an Fördergeldern für Künstler und Musikunternehmen bereitgestellt. Kernbereich ist die zeitgenössische Musik: Rock, Pop und Jazz.
In sogenannten Dialogforen sollen strittige Fragen der Musikindustrie mit Experten geklärt werden.

Zur offiziellen Website der Initiative Musik


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